Zu viele Infos schaden nur

Gesetzeslage ist komplex

Bis der Bundestag die Richtlinie jedoch in nationales Recht umsetzt, bleibt die Lage für die Anbieter in Deutschland kompliziert. Auf dem Weg vom Netzbetreiber zum Serviceprovider überschreiten die Daten nämlich die Grenze vom Telekommunikations- zum Mediendienst. Der Umgang mit TK-Diensten ist durch das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) und das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) geregelt. Für Mediendienste gibt es dagegen einen eigenen Mediendienste-Staatsvertrag der Länder.