Zehn mal zehn goldene IT-Regeln, Teil II

Zehn goldene Storage-Regeln

Storage-Lösungen stehen bei Administratoren und Verantwortlichen oft sehr weit oben auf der Beschaffungsliste. Zu den forcierenden Faktoren gehören zweifesohne das rapide Datenwachstum und die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Archivierung von Daten. Die digitalen Unternehmensdaten verdoppeln sich in immer kürzeren Abständen. Grund genug, um beim Thema Storage die entsprechende Sorgfalt walten zu lassen.

1. Datenwachstum kontrollieren

Administratoren sollten das Datenwachstum mit Werkzeugen für das Storage Resource Management kontrollieren. Damit lassen sich Veränderungen bei der Art der abgelegten Informationen und dem Speicherverhalten analysieren. Der Ausbau der Storage-Infrastruktur lässt sich so gezielter planen. Gegebenenfalls sollte man Tools einsetzen, um das Speichern von unerwünschten Inhalten beziehungsweise Dateitypen zu kontrollieren und zu unterbinden.

2. Daten analysieren und klassifizieren

Für eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Storage-Lösungen ist ein einheitliches Datenmanagement erforderlich. Dabei erfolgt eine Klassifizierung der Daten, je nach ihrem Geschäftswert innerhalb des Lebenszyklus. Diese können dann dem kostengünstigsten physikalischen Speicherort beziehungsweise Medium zugeordnet werden – je nach Anforderung an Verfügbarkeit, Performance, Skalierbarkeit und Kosten.

3. Storage und Sicherheit gehören zusammen

Daten sicher speichern heißt nicht nur auf den Hard- oder Software-seitigen Schadensfall vorbereitet sein und ein sicheres Backup haben. Es muss ebenfalls geregelt sein, wer auf welche Daten Zugriff hat oder welche Daten beispielsweise verschlüsselt werden müssen. Das gilt natürlich insbesondere für die Daten auf mobilen Clients.