Zehn mal zehn goldene IT-Regeln, Teil II

4. Kapazität ist nicht alles

In vielen Unternehmen werden auftretende Storage-Probleme meist durch ein simples Erhöhen der Kapazität gelöst. Zu einer Storage-Strategie gehört auch ein entsprechendes Management, sonst entsteht eine unüberschaubare Gesamtdatenmenge. Oftmals existieren keine Informationen darüber welche Daten wie oft und in welchen Versionen nur augenscheinlich redundant vorliegen.

5. Offene Systeme wählen

Die Storage-Infrastruktur sollte auf jeden Fall offen sein, proprietäre Lösungen gilt es, zu vermeiden. Damit ist eine leichte Skalierbarkeit gewährleistet, Interoperabilität gegeben und im Schadensfall meist einfacher Ersatz zu realisieren.

6. Archivierung ist kein Backup

Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Storage-Aufgaben unter dem Begriff Datensicherung. Die Archivierung lagert Daten langfristig aus, hierbei sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Beim Backup handelt es sich um Sicherheitskopien der aktuellen Daten. So unterscheiden sich in der Regel die Anforderungen an die Hardware entsprechend den beiden Aufgaben hinsichtlich Medienhaltbarkeit und Performance.

7. Gesetzliche Vorschriften beim Archivieren beachten

Wer in Unternehmen Daten archiviert, muss sich an die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Daten halten. Das reicht von den steuerrelevanten Dokumenten und Daten über vertragsrechtliche Informationen bis hin zu Daten der Produkthaftung – je nach Branche. Abhängig von der Art der Daten kann es hinsichtlich der Unveränderlichkeit erforderlich sein, dass diese auf WORM-Medien oder mit einer entsprechenden Funktionalität ausgerüsteten Systeme abgelegt werden müssen.