Storage as a Service

Storage-Management für KMUs

Anforderungen an unternehmenstauglichen Online-Speicher

  • Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten: Eine Integration auf Ebene des Filesystems ist essentiell für das reibungslose Funktionieren von Skripten, Programmen und die Akzeptanz bei den Endanwendern. Für den geringsten Umstellungsaufwand sollte sowohl auf CIFS (Common Internet File System; Kommunikationsprotokoll für Datei-, Druck- und andere Serverdienste in Netzwerken) als auch NFS (Network File System; ein von Sun Microsystems entwickeltes Protokoll, das den Zugriff auf Dateien über ein Netzwerk ermöglicht) bestanden werden.

  • Sicherheit: Die Daten müssen verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Dies verhindert nicht nur den Diebstahl geistigen Eigentums, es ist auch ein wichtiger Baustein für Konformität nach Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen. Die Rechenzentren müssen hohen Sicherheitsstandards entsprechen und sind im besten Falle zertifiziert.

  • Datenintegrität: Ein Dateiservice über das Internet für Unternehmen sollte besondere Unternehmensanforderungen bei der Datenintegrität berücksichtigen. Nur dann löst er das Backup-Problem, ersetzt Sicherheitskopien und beantwortet Anforderungen der Langzeitspeicherung. Firmen sollten darauf achten, dass der Anbieter die rechtskonforme Archivierung mit WORM-Funktionalität („write once read multiple“) mit den entsprechenden Nachweisen unterstützt. Die mit WORM geschriebenen Daten können weder geändert noch überschrieben noch gelöscht werden.

  • Caching: Ein Onsite-Cache zum Beispiel im Rahmen einer Appliance sorgt für schnelles Übertragen der Daten ins Internet auch bei kleinen Bandbreiten. Idealerweise wird der Cache auch für die Bandbreitenoptimierung genutzt.

  • Lage: Die Speicherorte, in der Regel die Rechenzentren des Dienstleisters, müssen bekannt sein, denn sie entscheiden über die Verfügbarkeit des Services. Zudem sind die Speicherorte wichtig für den Datenschutz. Aufgrund einer EU-Richtlinie von 1995 (I. Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr) dürfen dem Datenschutz unterliegende Informationen prinzipiell in jedem EU-Land gespeichert werden. Die genaue Kenntnis der Länder verleiht dennoch zusätzliche Sicherheit.

  • Verfügbarkeit: Die Verfügbarkeit sollte der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Datenverwendung angemessen sein. Der Virtual File Store bietet Hochverfügbarkeit für alle Daten. Das ist ein Vorteil, denn so kann in Kürze auf inaktive Daten zugegriffen werden – ohne in der IT-Abteilung anrufen und eine Recherche auf Bändern oder im Archivsystem durchführen lassen zu müssen und ohne zusätzliche Kosten für die Hochverfügbarkeit.