Recht: Account-Sperre bei eBay - Ruin der Firma

Was tun gegen eine Sperrung oder eine Sanktion?

Zuerst einmal sollte man bewusst darauf achten, dass es nicht zu dieser Situation kommt. Dies gilt umso mehr, wenn ein Account mit vielen positiven Bewertungen über lange Jahre mühsam aufgebaut wurde. Ist der Ernstfall eingetreten, bietet es sich an, mit eBay in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit zu klären.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass nicht nur die Kontaktaufnahme selbst, sondern auch die Bereitschaft von eBay, an einer Klärung der Situation mitzuwirken, eher begrenzt ist. Gerade wenn eine Existenzbedrohung im Raum steht, sollte daher der gerichtliche Weg beschritten werden.

Mittels einer so genannten einstweiligen Verfügung kann vor Gericht erreicht werden, dass eBay verpflichtet wird, eine Mitgliedschaft wieder freizugeben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Sperrung von eBay unberechtigt ist. Eine einstweilige Verfügung ist jedoch nur möglich, wenn eine Eilbedürftigkeit gegeben ist. Dies dürfte regelmäßig dann der Fall sein, wenn mit der Mitgliedssperrung eine Existenzbedrohung einhergeht.

Ansonsten bleibt nur der normale Klageweg, der sich eine Zeit hinziehen kann. Die Neuanmeldung einer Mitgliedschaft bei eBay durch Ehepartner oder andere Angehörige ist im Übrigen keine besonders gute Alternative. Sind die Adressdaten oder die Bankdaten ähnlich, wird auch dieses Mitglied schnell wieder gesperrt. Daher ist eine gründliche Klärung der ausgesprochenen Sperrung in jedem Fall notwendig. (ala)

Diesen Beitrag haben wir von unserer Schwesterpublikation Computerpartner, der Fachzeitschrift für den IT-Handel, übernommen. Der Autor Rechtsanwalt Johannes Richard arbeitet in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er ist auf Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert.