Recht: Account-Sperre bei eBay - Ruin der Firma

Sperre betrifft alle Accounts ein Leben lang!

§ 4 Nr. 4 der eBay AGB regelt eindeutig, unter welchen Umständen eine endgültige Sperrung möglich ist. Neben zu vielen negativen Bewertungen ist hier auch ausdrücklich der Fall der falschen Kontaktdaten zu nennen. Viele Unternehmer haben sich ursprünglich einmal als Privatperson angemeldet, haben jedoch mittlerweile eine andere Firma oder eine GmbH gegründet. Die Kontaktdaten wurden jedoch zu keinem Zeitpunkt abgeändert. Dies gilt auch in den Fällen von Umzügen.

Endgültig zur Existenzvernichtung kann eine Account-Sperrung werden, wenn man bedenkt, dass der Ausschluss eines Mitglieds gemäß § 4 Nr. 3 der eBay AGB zur Folge hat, dass dieses Mitglied eBay auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen kann. Wird also ein Firmen-Account gesperrt, sind automatisch auch alle anderen Mitgliedschaften zu Ende.

Dies kann zur Folge haben, dass wenn eine Privatperson gesperrt wird, die gleichzeitig als Einzelfirma gewerblich bei eBay tätig ist, beide Accounts nicht mehr nutzbar sind. Es wird jedoch noch schlimmer. Das gesperrte Mitglied darf sich nicht wieder erneut anmelden. Eine Sperre ist somit ein lebenslanger Ausschluss von der Handelsplattform eBay.