Neue Frequenzen für schnelle Netze

Miteinander von UMTS und Wireless LAN

Die Regulierungsbehörde betrachtet funkgestützte LANs primär als Technik, die im stationären oder quasi-stationären Betrieb den Bedarf von Nutzern nach hohen Datenübertragungsraten befriedigt. Wegen der geringen Reichweite von 200 bis 300 Metern bei der maximal zulässigen Strahlungsleistung von einem Watt könnten WLANs nur dort eingesetzt werden, wo auf relativ engem Raum viele Teilnehmer zu erwarten seien, also Innenstädten, Büros, Kongresszent-ren, Flughäfen, Hotels oder Universitäten. Im Gegensatz zu UMTS ist die Mobilität der Teilnehmer innerhalb einer Funkzelle kaum gegeben. Als typische Anwendungen für WLANs sieht die Regulierungsbehörde den schnellen Inter- und Intranetzugang sowie das Übermitteln von Bild- und Videodaten oder Musik.

Mobilfunknetze, vor allem UMTS, eignen sich Matthias Kurth zufolge dagegen besser dazu, "die Bedürfnisse der Nutzer nach Übertragung relativ hoher Datenraten bei gleichzeitig voller Mobilität in großen Versorgungsbereichen zu befriedigen". Bei einer Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kBit/s hat eine UMTS-Funkzelle einen Radius von etwa 500 Metern; bei Sprachübertragung oder niedrigeren Datenraten beträgt er etwa 900 Meter.

Aufgrund dieser Unterschiede ist nach Auffassung der Regulierungsbehörde ein Verdrängungswettbewerb zwischen WLAN und UMTS ausgeschlossen, ganz im Gegenteil: "Eine Nutzung von WLAN-Frequenzen auch für öffentliche Anwendungen steht damit im Interesse von UMTS selbst und ist eher geeignet, den Geschäftserfolg von UMTS zu fördern als eine Unterbindung öffentlicher WLANs", resümierte Kurth.