Elektrosmog: Gefahren durch Mobilfunk?

Entscheidend: Thermische Wirkung

Grundlage für die Beurteilung der biologischen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist der vom menschlichen Körper aufgenommene Energieanteil. Die absorbierte Energie wird größtenteils in Wärme umgewandelt und führt daher zur Erwärmung des Humangewebes (thermischer Effekt). Als Bezugsgröße bei der Festlegung des Grenzwertes dient daher die so genannte spezifische Absorptionsrate (SAR), die aufgenommene Leistung pro Kilogramm Körpermasse. Sie wird in Watt/Kilogramm angegeben.

Aus diesem Basisgrenzwert für hochfrequente Felder werden aufgrund von Körpermodellen so genannte "abgeleitete Grenzwerte" in den messtechnisch zugänglichen Größen ermittelt. Diese sind nach Kriterien für den Worst-Case festgelegt, damit sichergestellt ist, dass bei Unterschreitung der abgeleiteten Grenzwerte auch die Basisgrenzwerte eingehalten werden.

Als abgeleitete Grenzwerte verwendet man bei hochfrequenten Feldern die elektrische Feldstärke E (Volt/Meter) und die magnetische Feldstärke H (Ampere/Meter). Für Frequenzen über 30 MHz wird auch die Leistungsflussdichte S (Watt/Quadratmeter) verwendet. Der Leistungsflussdichte 100 W/qm, die in biologischem Gewebe zu einer Temperaturerhöhung von 1 Grad Celsius (gilt als gesundheitlich unbedenklich) führen kann, liegt eine SAR von 4 W/kg im Mobilfunkbereich zugrunde.

Um die Erwärmung des Körpers für die Allgemeinbevölkerung deutlich unter 0,1 Grad zu begrenzen, legte die 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) einen SAR-Wert von 0,08 W/kg zugrunde. Dies entspricht maximalen elektrischen Feldstärken von 42 beziehungsweise 58 V/m. Für UMTS gilt eine maximale Feldstärke von 61 V/m. Die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der ICNIRP.