Elektrosmog: Gefahren durch Mobilfunk?

So entstehen Grenzwerte

Nach herrschender Ansicht sind für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder nur thermische Wirkungen auf den menschlichen Organismus belegt. Mediziner nutzen diese sogar zur Heilbehandlung, indem sie durch Wärmebestrahlung rheumatische Leiden oder Entzündungen kurieren. Ab einer bestimmten Intensität der Felder sind jedoch auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit denkbar.

Um die Bevölkerung vor den Wirkungen elektromagnetischer Felder zu schützen, werden Immissionsschutz-Grenzwerte festgelegt. Wie die meisten Länder folgt die Bundesrepublik Deutschland dabei den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Diese wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der EU als normgebende Institution anerkannt.

Bei ihrer Bewertung stützt sich ICNIRP auf gesichertes Wissen und reproduzierbare Ergebnisse. Hypothesen und unklare Befunde dagegen müssen so lange durch Forschungsarbeiten geprüft werden, bis sie entweder gesichert oder widerlegt sind. Anschließend haben politische Institutionen zu entscheiden, ob sie diesem wissenschaftlichen Ansatz folgen oder davon abweichende Regeln festlegen.

Die Grenzwerte selbst werden mit einem Sicherheitsabstand (der im wesentlichen die Unsicherheit der Datenlage für den Worst-Case berücksichtigt) unterhalb der letzten als relevant angesehenen Wirkung festgelegt. Das heißt: Ein geringfügiges Überschreiten muss nicht unmittelbare gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, bietet den Betroffenen aber eine rechtliche Handhabe, um gegen die Verursacher vorzugehen.