eGovernment: Ämter und Behörden online nutzen

Informations- und Transaktionsorientierung

Länder bieten eGovernment-Dienstleistungen mit teils spezifischen Services. Im Freistaat Sachsen wurde zum Beispiel mit dem eGovernment-Verfahren „Hochwasserinformations- und -managementsystem“ eine Infrastruktur für Hochwassernachrichten geschaffen. In Bayern ermöglicht es ein von der Staatsregierung beschlossener Gesetzentwurf, das Gesetz zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit, Meldepflichten gegenüber dem Einwohnermeldeamt nach einem Umzug künftig online zu erledigen.

Lokal: Auch Länder wie der Freistaat Bayern bieten einen großen Fundus an Formularen.
Lokal: Auch Länder wie der Freistaat Bayern bieten einen großen Fundus an Formularen.

Etwa die Hälfte der gegenwärtig realisierten Dienstleistungen auf Bundesebene ist informationsorientiert, das heißt, es werden lediglich Informationen bereitgestellt. Der andere Teil ist transaktionsorientiert und wächst beständig.

Das wohl bekannteste Beispiel für transaktionsorientiertes eGovernment ist die eVergabe-Plattform für Unternehmen, die als sogenannte Einer-für-alle-Dienstleistung (EfA) entwickelt wurde. Über das Portal werden Aufträge des Bundes an Dienstleister und Lieferanten vergeben, wobei ab 2010 die Auftragsvergabe ausschließlich über die Plattform erfolgt. Derzeit sind 91 Vergabestellen angeschlossen.

Mit der Version 3.3 wurden kürzlich die Teilnahmebedingungen für Bieter vereinfacht. Diese benötigen nur noch ein Softwarezertifikat (fortgeschrittene Signatur) und nicht mehr die aufwendige Signaturkarte (qualifizierte Signatur).

Die elektronische Beschaffung verdeutlicht, dass durch eGovernment Effizienzgewinne entstehen können, da bei den Prozesskosten in Wirtschaft und Verwaltung erhebliche Einsparungen zu erzielen sind. Bei dem hohen Beschaffungsvolumen des Bundes für Waren und Dienstleistungen dürfte der öffentliche Haushalt mittelfristig signifikant entlastet und die Wettbewerbsbedingungen in Deutschland verbessert werden.