Die Pflichten der Datensammler

B-to-B hat andere Voraussetzungen als B-to-C

Wolfgang Schwetz, Inhaber des auf CRM spezialisierten Unternehmes Schwetz Consulting, sieht bei Datenschutz und IT-Sicherheit große Unterschiede zwischen dem B-to-B- und dem B-to-C-Bereich. "Unternehmen wie Versandhandelsfirmen, die direkt auf Consumer zugehen und deren Daten speichern, setzen sich fast immer intensiv mit dem Datenschutz und den damit verbundenen IT-Sicherheitsmaßnahmen auseinander", erklärt Schwetz, "Man könnte fast sagen, dass der gesamte moderne Datenschutz bei diesen Firmen in die Lehre gegangen ist, weil man sich dort schon immer mit den Fragen der Speicherung entsprechender Informationen befasst hat". Anders sieht es im B-to-B-Sektor aus, wo der Datenschutz im CRM-Bereich eher lasch gehandhabt wird. "Die Firmen haben dort sehr selten erlebt, dass aus Datenschutzverletzungen Schaden entstanden ist", erklärt Schwetz die Situation. CRM in diesem Bereich ist die moderne Weiterführung der Kontaktpflege von Unternehmensvertreter zu Unternehmensvertreter, die auf persönlicher Bekanntschaft und gegenseitigem Vertrauen beruht. "Hier gibt es höchstens in der Akquisitionsphase Probleme, wenn den Geschäftspartnern erste Informationen und die Erlaubnis zur Speicherung entlockt werden müssen, ohne die Vorgaben des Datenschutzes zu verletzten", meint der Berater.

"Ein interessanter Punkt in diesem Bereich sind die Informationen, die Mitarbeiter auf ihren mobilen PCs ablegen", ergänzt Schwetz. Darunter können sich durchaus Daten wie beispielsweise Geburtstage, Hinweise auf Hobbies befinden, die zur Intimsphäre der jeweiligen Kunden oder Geschäftspartner gehören. "Auch aus diesem Grund sollte man darüber nachdenken, auf Notebooks und anderen tragbaren PCs Datei- oder Laufwerksverschlüsselung einzuführen".