Aus für GIFs?

Weitere Lizenzpflichten

Deutlich wurde in dem Gespräch, dass GIF-Grafiken, die mit Programmen erstellt worden sind, für die keine Lizenzgebühr an Unisys entrichtet wurde, sehr wohl lizenzpflichtig sind. Damit stehen auch "kleinere" Anwender vor einem Problem. Mit hoher Wahrscheinlichkeit fallen nämlich alle Freewareprogramme darunter. Beispielsweise besteht für GIMP keine vertragliche Regelung mit Unisys. Ein Anwender dieses Programms muss mit einer Zahlungsforderung rechnen, falls ihm Unisys die Verwendung von GIMP für GIFs nachweisen kann.

In Bezug auf Freeware erklärte die Sprecherin, dass "Freeware nicht gleich Freeware" sei. Oft würde sie nur scheinbar ohne kommerzielles Interesse herausgegeben. Auch hier sieht Unisys wieder auf den Einzelfall. Sollte sich wirklich herausstellen, dass kein finanzielles Interesse hinter dem Vertrieb der Freeware steht, werde sich Unisys durchaus kulant zeigen. Nach ihren Angaben hätten beispielsweise zahlreiche gemeinnützige Organisationen von freien Lizenzen profitiert.

Ein besonderer Fall sind Unisys zufolge Websites, die dynamisch, aus Datenbanken heraus, GIF-Grafiken erstellen. Darunter fallen beispielsweise dynamisch erzeugte Charts mit aktuellen Aktienkursen. Sie sind mit keiner Lizenz abgedeckt und erfordern eine Regelung mit Unisys.

Zum Abschluss des Gesprächs verdeutlichte Maria Hoffmann nochmals das Anliegen von Unisys: Software, die unter hohem Kostenaufwand von Firmen entwickelt worden ist, müsse weiterhin geschützt bleiben. Das beinhalte, von Anwendern, die von dieser Software profitieren, eine entsprechende Beteiligung einzufordern.

Der Fall Unisys ist nur ein Beispiel. Dasselbe kann mit jedem anderen patentrechtlich geschützten Algorithmus passieren. Das Lizenzierungsproblem ist bis heute nicht zu allen Softwareentwicklern durchgedrungen, obwohl es schon öfter diskutiert worden ist.