Telefonüberwachung kostet TK-Unternehmen Millionenbeträge

Kosten in Millionenhöhe

Außerdem, so der VATM-Geschäftsführer weiter, sehe die Verfassung vor, dass der Staat die Kosten für von ihm angeordnete Überwachungsmaßnahmen zu tragen habe: "Und schließlich wäre die derzeitige Regelung in anderen Branchen völlig undenkbar. Es käme doch wohl niemand auf die Idee, dass ein Automobilhersteller der Polizei seine Fahrzeuge kostenfrei zur Verfügung zu stellen habe, weil diese für die Strafverfolgung benötigt werden. Warum werden dann also Telekommunikationsanbieter in dieser Weise behandelt?"

Ein weiteres Ansteigen der jetzt schon hohen Kosten für die Telekommunikationsüberwachung, die auf die Anbieter abgewälzt werden, befürchtet der Verband durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Danach sind die TK-Unternehmen ab 1. Januar 2008 verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten im Festnetz und Mobilfunk sechs Monate zu speichern. Beim Mobilfunk wird zusätzlich auch der Ort der Anrufe erfasst.

"Hier darf man mit Fug und Recht von zusätzlichen Kosten in zweistelliger Millionenhöhe ausgehen, mit denen die deutsche TK-Wirtschaft belastet wird", warnt Grützner. "Die Anbieter werden Kosten in dieser Größenordnung an die Verbraucher weitergeben müssen, so dass Telefonieren und Internetnutzung sich verteuern werden. Das kommt einer verfassungswidrigen Zwangssteuer gleich, die die Telefonkunden für staatliche Überwachungsmaßnahmen zahlen sollen." (Computerwoche/mje)