Strich durch die Rechnung

Bundesregierung als Quertreiber

Nun hat aber die Bundesregierung in Brüssel bei der Verabschiedung der Lizenzrichtlinie eine Protokollerklärung abgegeben, wonach nationale Gebührenregelungen - also die deutsche Verordnung - weiter gelten sollen, die "bis zum Inkrafttreten der Richtlinie Gültigkeit erlangt" haben. Zwar ist es richtig, daß die Richtlinie selbst noch nicht in Kraft getreten ist, da sie bisher noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Allerdings ist auch die Gebührenverordnung des BMPT bisher noch nicht erlassen.

Läßt man einmal diese rechtstechnischen Fragen beiseite, muß stark bezweifelt werden, ob eine solche Erklärung Lizenzgebühren bis zu 40 Millionen Mark "retten" kann. Wenn eine deutsche Regelung, die in klarem Widerspruch zur Richtlinie steht, weiter gelten soll, muß dies von der Richtlinie selbst vorgesehen sein. Die Protokollerklärung eines Mitgliedstaates wird hier kaum ausreichen. Dies gilt um so mehr, als die übrigen EU-Mitglieder eine entsprechende Regelung in der Richtlinie selbst verweigert haben.

Damit dürfte klar sein, daß nach Verabschiedung der EU-Lizenzrichtlinie die von der Bundesregierung erwünschten Lizenzgebühren nicht zu halten sind, sondern sich lediglich nach dem für die Erteilung und Überwachung der Lizenz erforderlichen Verwaltungsaufwand richten dürfen. Lizenzgebühren für die Netz- und Sprachlizenz in einer Größenordnung bis zu 100.000 Mark dürften dabei Maximalwerte sein. (cep)