Strich durch die Rechnung

EU-Lizenzrichtlinie mit Sprengsatz

Darüber hinaus sind selbst die derzeit diskutierten "niedrigeren" Lizenzgebühren von 10 oder 20 Millionen Mark klare Marktzutrittsschranken für kleinere, innovative Unternehmen, aber auch für die meisten City Carrier. Diese Unternehmen können es sich nicht leisten, Lizenzen zu beantragen, wenn sie dafür später zweistellige Millionenbetrage zahlen müssen.

Hier schließt Deutschland Unternehmen von einem in anderen Ländern boomenden Markt aus. Dort sind es insbesondere die kleinen und innovativen Firmen, die für die Kunden interessante Angebote entwickeln.

Anfang März 1997 hat nun der EU-Ministerrat die EU-Lizenzrichtlinie verabschiedet, bezeichnenderweise gegen die Stimmen der deutschen und griechischen Delegation. Mit dieser Richtlinie wird ein EU-weiter Rahmen für TK-Genehmigungen geschaffen. Die Vorschriften dieser Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten bis Ende 1997 umgesetzt werden. Insgesamt liest sich diese Richtlinie aus deutscher Sicht eher harmlos, da das TKG viele Bestimmungen bereits vorweggenommen hat (siehe Kasten).

Für die von der Bundesregierung beabsichtigte Erhebung von Millionenbeträgen für die Lizenzen enthält die Richtlinie aber einen Sprengsatz (daher auch der deutsche Widerstand): Danach dürfen für die Einzelgenehmigungen (also Netz- und Sprachlizenzen) nur die Gebühren erhoben werden, die "die für die Ausstellung, Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung der jeweiligen Einzelgenehmigungen anfallenden Verwaltungskosten abdecken" (O-Ton). Die Möglichkeit, auch den wirtschaftlichen Wert der Lizenz zu berücksichtigen, ist damit versperrt. Die Lizenzgebühren dürfen sich nur an den eigentlichen Verwaltungskosten der Erteilung der Lizenz orientieren. Nur für "knappe Ressourcen", also Funk- oder Mobilfunk-Frequenzen, gilt etwas anderes. Die bisherigen Regelungen im Verwaltungskostengesetz und in den Entwürfen der Gebührenverordnung sind damit nicht mehr haltbar.

Selbst wenn man alles hineinaddieren würde, was an Verwaltungsaufwand denkbar ist, etwa eine langjährige und laufende Kontrolle der Lizenznehmer, fällt es schwer, einen Betrag von mehr als 50.000 Mark oder maximal 100.000 Mark als noch irgendwie angemessen zu betrachten.