Rechtlicher Schutz von Werken

Strafrechtliche Ahndung

Im Urheberrechtsgesetz ist an sich eine strafrechtliche Ahndung der widerrechtlichen Verbreitung von Werken vorgesehen. Leider ist diese strafrechtliche Regelung begrifflich zu eng gefasst, sodass die widerrechtliche Verbreitung über das Internet nicht hierunter fällt. Hier hinkt die Gesetzgebung der Realität im Internet hinterher, sodass diesbezüglich erst noch der Gesetzgeber tätig werden muss, damit sich diese Lücke schließt.

Internationaler Schutz

Hinsichtlich des internationalen Schutzes ist auf das Welturheberrechtsabkommen abzustellen, dem mittlerweile fast alle Staaten beigetreten sind. Hiernach haben diese Länder alle notwendigen Bestimmungen zu treffen, um in ihrem Hoheitsgebiet einen ausreichenden und wirksamen Urheberechtsschutz zu gewährleisten. Dieser im jeweiligen Land gesetzlich festgelegte Schutz soll nach dem Abkommen auch für alle anderen in den Mitgliedsstaaten veröffentlichten Werke gelten. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Urheberrechtsschutz in den ausländischen Staaten ähnlich gestaltet ist, wobei jedoch länderspezifische Abweichungen im Einzelfall jeweils zu beachten sind. (sda)