Rechtlicher Schutz von Werken

Schadenersatz und Zuständigkeit

Es besteht die Möglichkeit der Schadenersatzklage. Ein erfolgreiches Prozessieren setzt ein Verschulden und damit zumindest ein leicht fahrlässiges Verhalten des Verletzers voraus. Dies wird man dem Verwender fremder Dateien jedoch in der Regel problemlos unterstellen können.

Der Schaden lässt sich auf verschiedene Art und Weise berechnen, wobei üblicherweise als Grundlage die nicht bezahlten fiktiven Lizenzgebühren für eine berechtigte Verwendung herangezogen werden. Liegt der tatsächliche Schaden nachweislich höher, so lässt sich dieser in der Regel geltend machen.

Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bereich die unerlaubte Handlung begangen wurde. In Frage kommt somit jeder Ort, an dem nach dem Willen des Verletzers das Werk empfangen werden sollte. Dies hat im Internet zur Folge, dass eine örtliche Zuständigkeit letztlich für alle Gerichte zumindest in Deutschland gegeben ist, soweit sich das Angebot an deutsche User wendet. Gegen eine deutsche Website, die Ihre Dateien widerrechtlich im Internet anbietet, können Sie also vor jedem deutschen Gericht klagen.

Vom Ausland ausgehende Verletzungen des Urheberrechts lassen sich nur insoweit vor deutschen Gerichten verfolgen, als sie sich in Deutschland auswirken. Verletzt ein ausländischer Website-Betreiber mit einem Angebot, welches sich nur an ausländische Nutzer wendet, Ihr Urheberrecht, so müssen Sie ihn im Ausland verklagen. Zielt sein Angebot jedoch auch auf deutsche Internet-Abrufe, können Sie sowohl im Ausland als auch vor deutschen Gerichten eine Klage einreichen. Im Einzelfall sollte im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit des Urteils geprüft werden, ob dies sinnvoll ist.