Noch vieles im Fluß

Mittels Kreditkarte online bezahlen

Aus der Art des Zahlungssystems ergibt sich auch das Transaktionskonzept. Neben der anonymen findet die personenbezogene (nicht-anonyme) Zahlungsweise Verwendung. Mit elektronischem Geld ist eine anonyme Zahlung möglich. Ein Trust Center, beispielsweise ein Geldinstitut, prüft bei jedem Zahlungsvorgang die Echtheit des Geldes, ohne den Zahlungsstrom zwischen den Beteiligten zu speichern. Nachteilig ist, daß alle Beteiligten, also Kunde, Händler und Trust Center, bei der Abwicklung online sein müssen.

Bei allen Verfahren, die für einzelne Bezahlvorgänge auf reale Bankkonten zurückgreifen, ist keine Anonymisierung gegeben. Jede Transaktion ist hier personalisiert, wird gespeichert und ist somit für Dritte nachvollziehbar. Ein Vorteil ist das technisch einfachere Verfahren: So ist beispielsweise kein Trust Center erforderlich. Die Abwicklung kann zeitversetzt erfolgen, das heißt die Beteiligten müssen während der Transaktion nicht gleichzeitig online sein.

Das gängigste Zahlungsmittel im Internet ist derzeit die Kreditkarte. Bislang schrieben die Bedingungen der Kreditkartenunternehmen vor, daß der Kunde bei Zahlungsvorgängen mit Kreditkarten einen Beleg unterschreibt, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten überträgt oder, etwa an Geldautomaten, seine PIN eingibt. Bei Online-Zahlungsvorgängen werden dagegen meist nur die Kreditkartennummer und das Verfallsdatum der Karte abgefragt, in seltenen Fällen zusätzlich Name und Adresse des Karteninhabers. Je mehr Informationen verlangt werden, desto sicherer, aber auch langwieriger ist der Zahlungsvorgang.

Problematisch ist, daß ein Zahlungsvorgang ohne spezielle Sicherheitsmechanismen über das Internet immer mit einem Risiko behaftet ist. Denn Hacker können Paßwörter und Kreditkartennummern abfangen und sie zu ihrem eigenen Nutzen einsetzen.

In bezug auf die Haftung gilt folgendes: Solange der Kunde seine Karte so aufbewahrt, daß sie nicht in die Hand unbefugter Personen gelangen kann, haftete er bislang nicht für Verbindlichkeiten, wenn eine Transaktion ohne Beleg und ohne Eingabe der Geheimzahl durchgeführt wurde. Erfolgt der Karteneinsatz nun aber unter Verwendung der PIN beleg- oder unterschriftslos, kann der Karteninhaber die Belastung seines Kontos nur beanstanden, wenn er nachweist, daß er die Karte nicht benutzt hat.