Kreditkarte und Internet

Rechtslage beim Verkäufer

Der Verkäufer muss gegenüber der Bank nachweisen, dass sich der Kunde bei ihm mit der Kreditkarte legitimiert hat. Also entweder durch die Unterschrift auf dem Kreditkartenbeleg, den der Verkäufer zu Beweiszwecken aufheben muss, oder durch die Eingabe der PIN im Kartenlesegerät. Kann er das nachweisen, hat er der Bank gegenüber Anspruch auf Zahlung des Betrags.

Anders sieht allerdings wieder bei Käufen über das Internet aus. Hier verzichtet der Händler auf eine Legitimationsprüfung des Kunden durch PIN oder Unterschrift. Damit trägt er allein das Risiko des Missbrauchs und die Bank kann sogar bereits ausgezahltes Geld von ihm zurückfordern, weil er seinen Prüfpflichten nicht nachgekommen ist.

Dies wird sich erst mit der weitgehenden Einführung von elektronischen Erkennungszeichen wie der digitalen Signatur ändern. Dann kann sich auch der Internet-Kunde ausweisen und dem Händler gegenüber legitimieren.

Christian Czirnich ist Rechtsanwalt in München und betreibt die Website Onlinekanzlei. (mha)