Internet: Wer haftet für Hyperlinks?

Keine eindeutige gesetzliche Regelung

Es ist daher ratsam, beim Setzen von Hyperlinks die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu beachten. Denn leider hat es der Gesetzgeber unterlassen, eine klare gesetzliche Regelung zur Frage der Haftung für Hyperlinks zu schaffen.

Insbesondere hat auch die Umsetzung der europäischen E-Commerce-Richtlinie nicht zu einer gesetzlichen Regelung der Verantwortlichkeit für Links geführt. Stattdessen bleibt es den Gerichten über-lassen, allgemeine Grundsätze für die Verantwortlichkeit für Hyperlinks aufzustellen. Anhand neuerer Entscheidungen soll nachfolgend ein Überblick über die wichtigen Eckpfosten der Entscheidungspraxis gegeben werden.