Gericht: Keine Großhandels-Flatrate der Telekom

Bereits am Freitag erließ das Verwaltungsgericht Köln die einstweilige Verfügung: Die Telekom muss ihren Mitbewerbern keine sogenannte "Großhandels-Flatrate" für Einwahl-Verbindungen ins Internet anbieten. DSL-Anschlüsse sind davon nicht betroffen.

Dennoch wiegt die Entscheidung schwer, sind doch jetzt Surfer in DSL-freien Gebieten wieder auf volumen- und zeitabhängige Tarife angewiesen. Mit der Entscheidung des Gerichts wird ein Beschluss der RegTP gekippt - zumindest so lange die richterliche Verfügung Bestand hat.

Die Regulierungsbehörde wies die Telekom im Juni an, Mitbewerbern über 475 regionale Vermittlungsstellen den Zugang zum eigenen Netz zu ermöglichen. Die Telekom wollte jedoch nur über 1600 Ortsvermittlungsstellen anschließen, was bei Konkurrenten einen deutlich höheren Investitionsaufwand gefordert hätte.

Die Telekom hatte gegen die Anordnung Anfang Juli geklagt. Die Richter hielten jetzt den Anschluss der regionalen Vermittlungen für nicht zumutbar, da die Telekom weder selbst eine solche Flatrate intern verwende noch ihren Endkunden anbieten würde. (nie)