Fürs E-Mail-Scanning gelten strenge Regeln

Content Scanning wirft rechtliche Schwierigkeiten auf

Content Scanning ist aus rechtlicher Sicht problematisch, vor allem im Bereich der privaten E-Mail-Kommunikation der Mitarbeiter. Aufgrund strafrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen unterliegt eine solche Kontrolle strengen Beschränkungen. So ist Content Scanning nur dann zulässig, wenn die private Nutzung des Internets oder E-Mail-Systems entweder generell untersagt ist oder der Betroffene in die Kontrolle eingewilligt hat.

Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, die E-Mail-Nutzung seiner Arbeitnehmer daraufhin zu kontrollieren, ob sie tatsächlich rein betrieblichen Erfordernissen dient und nicht für andere Zwecke missbraucht wird, die dem Unternehmen oder seinem Ruf schaden könnten. Der Arbeitgeber kann - nach der einschlägigen Rechtsprechung zur vergleichbaren Problematik der Arbeitnehmer-Telefonüberwachung - Verbindungsdaten einschließlich der Empfänger- und Adressdaten der Mitarbeiter-

E-Mails aufzeichnen und auswerten. Dieses Recht ist nicht beschränkt auf das Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - auch dritte Personen wie Access- und Service-Provider, die bei der E-Mail-Nutzung notwendigerweise eine Rolle spielen, können betroffen sein.