Formel 1: Schnell durch Telemetrie und Datenerfassung

FIA reglementiert die Telemetrie

Die Telemetriesysteme arbeiten im von der FIA genehmigten Frequenzbereich (Abs. 8.5.1) bei zirka 1500 MHz. Einige Teams stellen auch eigene Antennen um die Rennstrecke auf. Ein zweistufiges System sorgt für einen hohen Datendurchsatz vor der Box und einen geringeren auf der restlichen Strecke. Oder das System sendet ausschließlich in der unmittelbaren Umgebung der Box und speichert die Daten sonst zwischen. In Hockenheim ist beispielsweise viel Wald, was die Datenübertragung beeinflusst. Während die Wagen die Box mit einer Geschwindigkeit von 270 km/h passieren, werden die 4 MByte großen Telemetriedaten in zwei Sekunden erfasst. Mit dem Laptop werden am Ende des Rennens nochmals zirka 40MByte an Daten vom Motormanagement ausgelesen.

Reguliert: Die Definition der Positionen für Videokamera und Transponder erfolgt von der FIA. (Quelle: FIA)
Reguliert: Die Definition der Positionen für Videokamera und Transponder erfolgt von der FIA. (Quelle: FIA)

Das Reglement der Formel 1 der FIA (Technisches Regulatorium 2009 Abs 8.5.2) erlaubt Telemetrie nur vom Fahrzeug zur Box und nicht in der anderen Richtung. Sehr wohl kann der Fahrer aber diverse Fahrwerks- und Motoreinstellungen individuell auswählen. In der Formel 3 ist dagegen jeglicher Datenfunk verboten. Telemetrie zum Fahrzeug erfolgt aber dennoch seitens der FIA, und zwar in Form von Aktivierung von Signalanzeigen. Das Reglement 2008 schreibt neu drei mindestens 5 mm große LEDs in den Farben rot, blau und gelb in Sicht des Fahrers als "Track Signal Information" vor. Jeder Rennwagen wird ebenfalls mit einer Signalisierung für medizinische Notfälle ausgerüstet und mit dem Datenlogger der FIA verbunden, um den Rettungsteams ihre Arbeit zu erleichtern ("Medical Warning System", Abs 8.5).

Eine elektromagnetische Abstrahlung im Bereich 2,0 bis 2,7 GHz ist laut der allgemeinen Fahrzeug Anforderungen im Reglement 2008 (Abs. 79) verboten.

Sprechfunk ist bidirektional vom Fahrer zur Box erlaubt und seit 1998 liegen diese Frequenzen bei zirka 167 und 470 MHz. Das Reglement 2009 Abs 8.7 Tech. Regulatorium schreibt vor, dass das Funkgerät ein eigenständiges (mobiles) Gerät sein muss und nur den Sprechfunk übertragen darf. Die Kommunikation muss offen (ohne Verschleierung/Verschlüsselung) erfolgen – für die FIA und andere Gruppen. Aktuell dagegen wird die Übertragung von und zur Box verschlüsselt durchgeführt.

Für die hochgenaue Zeitmessung müssen alle Fahrzeuge mit Zeitsendern (Time Transponder) an genau definierten Stellen ausgestattet sein. Die Position von Videokameras ist ebenfalls genau definiert (Abs 20.4). Die Spannungsversorgung der Motorelektrik und -elektronik ist auf maximal 17 Volt festgelegt worden.