So werden Sie über den Tisch gezogen

Die zweifelhaften Tricks der DSL- und Mobilfunkanbieter

Falle Mindestlaufzeit

Das Lesen der Werbebotschaften lohnt sich im Fall einer Tarifänderung für Wechselwillige besonders. Meist wird der neue Tarif nämlich mit einer Änderung der AGB eingeführt. Und dieser Änderung können Sie widersprechen. In der Regel lösen die Provider bei einem Widerspruch das Vertragsverhältnis auf. Hier bietet sich für Kunden, die ihre Kündigungsfrist versäumt haben, eine Chance, aus dem ungeliebten Vertrag herauszukommen.

Vorsicht: In der Werbung werden oft Bandbreiten versprochen, die es später in der Praxis nicht gibt.
Vorsicht: In der Werbung werden oft Bandbreiten versprochen, die es später in der Praxis nicht gibt.

Ärgerlich ist eine lange Mindestlaufzeit auch in Zeiten, in denen von Arbeitnehmern eine immer größere räumliche Flexibilität verlangt wird. Wer deshalb etwa während der Mindestlaufzeit seines DSL-Vertrags umziehen muss, hat Pech gehabt. So verlangt etwa der Münchner Carrier Mnet für jeden Monat Restlaufzeit 15 Euro. Kulanz lassen die Carrier höchstens dann walten, wenn der Kunde am neuen Wohnort wieder einen Vertrag mit ihnen abschließt oder einen Nachmieter für den bisherigen Anschluss benennt. Das Verhalten der Provider ist durchaus nachvollziehbar, denn diese müssen an die Telekom hohe Gebühren für die Schaltung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bezahlen. Wer also weiß, dass er kaum zwei Jahre an einem Ort verbringt, sollte sich nach Angeboten mit geringer Laufzeit umschauen. Gegen höhere Anschlussgebühren sind oft Zwölfmonatsverträge erhältlich.

Einen besonders fiesen Trick in Sachen Mindestlaufzeit hat die Telekom auf Lager. Aufgrund seiner Monopolstellung muss das Unternehmen etwa bei Neubauten den ersten Telefonanschluss, also das Verlegen des Kupferkabels, übernehmen. Als Monopolist darf es aber für diesen Anschluss keine Mindestlaufzeit festschreiben. Wie uns Leser berichten, umgeht der Carrier diese Vorschrift gewieft mit folgender Finte: Mit dem Auftrag zum neuen Telefonanschluss wird den Kunden gleichzeitig ein Mehrwertpaket aufgeschwatzt. Und weil dieses nicht zu den Monopolleistungen zählt, kann die Telekom hier eine Mindestlaufzeit vorschreiben - und schon ist der Kunde gefangen.