Facebook, Twitter & Co. im Business

Die Gefahr im Social Web wächst

Social Media sind längst mehr als reine Kommunikationskanäle: Mit ausgeklügelten Methoden schöpfen Cyberkriminelle dort Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unvorsichtiger Anwender ab. Die Folgen für Unternehmen können verheerend sein.

Richtig eingesetzt, eröffnen Facebook, Twitter, Google+, Xing, LinkedIn und Co. Anwendern bisher ungeahnte Möglichkeiten - im Marketing, der Kundenbindung, der Kontaktpflege und der internen Kommunikation. Einige Unternehmen experimentieren mit Social-Enterprise-Lösungen, andere wie der französische IT-Dienstleister Atos versprechen sich gar eine komplette Ablösung der E-Mail. Ihre Stärken ausspielen können soziale Anwendungen besonders auch in Kombination mit mobilen Geräten, deren Nutzung im Business-Umfeld kontinuierlich zunimmt.

Wer hat den Datenschutz im Griff?

Die Folgen für Mitarbeiter und Unternehmen bei Sicherheitsverstößen sind vielfältig.
Die Folgen für Mitarbeiter und Unternehmen bei Sicherheitsverstößen sind vielfältig.
Foto: Stanislav Wittmann

Je beliebter die Plattformen werden, desto attraktiver werden sie aber auch für die "dunkle Seite der Macht" - Cyberkriminelle, Social Engineers und die Spione der Konkurrenz. Darüber hinaus drohen Konflikte mit geltenden Datenschutzgesetzen, wenn beispielsweise keine klaren Richtlinien zur Nutzung von Social Media erlassen worden sind. Denn was passiert, sobald es ein Unternehmen seinen Mitarbeitern erlaubt, Facebook oder Xing während der Arbeitszeit zu nutzen? Ist sichergestellt, dass in einem lockeren Facebook-Chat keine Firmeninterna ausgeplaudert werden? Das müssen nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sein. Es reicht bereits, wenn Namen, Adressen oder andere personenbezogene Daten von Arbeitskollegen weitergegeben werden. Die Telefonnummer oder Wohnadresse ist schließlich schnell versendet. Oder wie sorgenfrei klickt ein Mitarbeiter auf einen nicht als solchen erkennbaren Malware-Link, der ihm via Twitter von einem vorgeblichen Kollegen zugeschickt wurde? Die Möglichkeiten, Rechner mit Schadsoftware zu infizieren, werden schließlich immer ausgeklügelter. Klassische Virenscanner oder Sicherheitsabfragen bei Downloads über den Browser lassen sich beispielsweise dadurch umgehen, dass bestimmte Sicherheitseinstellungen deaktiviert werden.

Zumindest für das Problem der Informationsweitergabe gelten für deutsche Anwender klare Regeln: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verbreiten - kann ein Vorsatz nachgewiesen werden, drohen dem Mitarbeiter sogar als Privatperson strafrechtliche Konsequenzen. An dieser Stelle sollte aber bedacht werden, dass Datenschutzgesetze Ländersache sind und bereits von Bundesland zu Bundesland verschiedene Auslegungsmöglichkeiten bestehen, von internationalen Streitfällen einmal ganz abgesehen. Denn auch wenn der europäische Datenschutz vereinheitlicht werden soll, lässt sich feststellen: Da Social Media gerade dazu genutzt wird, länderübergreifend zu kommunizieren, stellen die geltenden Gesetze keine wirkliche Barriere zur Informationsabschöpfung dar. Oft verlaufen sich Gerichtsprozesse in Sackgassen, da klare Beweisführung schwierig ist. Zudem ändert sich das Medienrecht regelmäßig und erschwert dadurch die Rechtsfindung ungemein.