Richtige Darstellung, Platzierung und Formulierung

Die Angaben von Preisen im Onlineshop – FAQ

Frage 12: Reicht es aus, dem Verbraucher die Versandkosten erst nach Einleitung des Bestellvorgangs mitzuteilen?

Der BGH stellte in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 16.7.2009; Az. I ZR 50/07) klar, dass die erstmalige Angabe von Versandkosten und Umsatzsteuer im virtuellen Warenkorb, also bereits nach Einleitung des Bestellvorgangs, zu spät ist und den Vorgaben der Preisangabenverordnung aus § 1 II Nr. 2, VI PAngV nicht genügt.

Nach der Auffassung des BGH reicht es nicht aus, wenn der Verbraucher im Internet erst beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs darüber informiert wird, dass zusätzlich zum Kaufpreis noch Versandkosten anfallen und die Umsatzsteuer im Kaufpreis bereits inkludiert ist.

Insoweit bestätigte der BGH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 (Urteil vom 4.10.2007; Az. I ZR 143/04) und bekräftigte seine Auffassung, dass der Verbraucher bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs über die Existenz und Höhe von Versandkosten und die enthaltene Umsatzsteuer aufgeklärt werden muss.

Frage 13: Ist es zulässig, erst am Ende einer Internetseite die Versandkosten anzugeben?

Nein, ohne konkrete Zuordnung zu den Warenangeboten (z. B. durch Sternchen oder Link) wären die Versandkosten nicht "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" (§ 1 VI Satz 2 PAngV). Der Hinweis am Fuß der Seite würde beziehungslos zu den einzelnen Produktangeboten stehen. Auch würde der Nutzer nicht zwingend vor Einleitung des Bestellvorgangs zu den Versandkosten geführt. Damit würde es letztlich vom Zufall abhängen, ob dem Interessenten der von der Beklagten an der Fußzeile der Bildschirmdarstellung angebrachte Hinweis zur Kenntnis gelangt, oder nicht (vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Hamburg, vom 20.5.2008, Az. 3 U 225/07).

Frage 14: Welche Fehler werden häufig bei nach Gewicht gestaffelten Versandkostenangaben gemacht?

Es ist rechtlich zulässig, die Versandkosten nach Gewicht zu staffeln, solange sichergestellt bleibt, dass der Verbraucher in der Lage ist, die Höhe der Versandkosten selbst (und dabei ohne größeren Aufwand) zu errechnen. Dies setzt voraus, dass der Online-Händler bei jedem seiner Artikel konkrete Gewichtsangaben nennt.