DB2-Administration: Datenbankgrundlagen

Codd'sche Regeln II

  • SQL (Structured Query Language): Das RDBMS (relationales Datenbank-Managementsystem) muss eine nicht prozedurale, mengenorientierte Sprache zum Zugriff auf die Daten und Objekte für Lese- und Schreiboperationen zur Verfügung stellen.

  • Ad-hoc-Verarbeitung: Die konventionell geplante Verarbeitung der Daten mit SQL (Structured Query Language) oder anderen Schnittstellen muss sowohl über Programme als auch über interaktive Schnittstellen möglich sein. Die Anforderung des Unterwanderungsverbots muss ebenfalls gewährleistet sein. Das bedeutet, dass der SQL-Sprachumfang - auch durch zusätzlich zur Verfügung gestellte Schnittstellen - nicht erweitert werden darf.

  • Integrität des Wertebereichs (Domain Integrity): Die zulässige Wertemenge eines Attributs muss über das Datenbanksystem definierbar sein und ihre Einhaltung muss gewährleistet sein.

  • Referenzielle Integrität (Referential Integrity): Innerhalb einer relationalen Datenbank können Entitäten statische Beziehungen untereinander besitzen. Diese werden durch das Vorhandensein eines bestimmten Werts in einem Attribut eindeutig ausgedrückt und müssen vom RDBMS überwacht werden können.

  • Entitätenintegrität (Entity Integrity): Es muss gewährleistet sein, dass der Datentyp und somit die Dimensionen eines jeden Attributs einer Entität eingehalten werden. So darf zum Beispiel ein nummerisches (Integer-)Feld keine Buchstaben (Characters) enthalten.

  • Zugriffsberechtigung: Die Regelung der Rechte zum Zugriff auf Daten und Objekte der Datenbank und des Datenbank-Managementsystems muss im RDBMS integriert sein.