Das CE-Zeichen in Theorie und Praxis

Prüfungen der Störaussendung (EMI)

Die Funkstörspannung von Geräten muss so begrenzt sein, dass sie keine hochfrequenten Störungen im Bereich von 150 kHz bis 30 MHz auf Datenleitungen wie zum Beispiel LAN oder ISDN und Netzversorgungsanschlüssen verursacht. (Norm: EN 55022 A/B)

Das Messen der Funkstörfeldstärke von elektronischen Geräten soll verhindern, dass Funkdienste wie zum Beispiel Flugfunk, Mobilfunk, Radio und TV beeinträchtigt werden. Die Störstrahlung des Prüflings auf einem Drehtisch misst eine Antenne in einem Abstand von 10 m. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Änderungen der Parameter wie Drehtischwinkel, Antennenhöhe, Antennenpolarisation und Messempfängerfrequenz den maximalen Störpegel ermitteln. Die Prüfungen erfolgen im Frequenzbereich von 30 MHz bis 1 GHz. (Norm: EN 55022 A/B)

Oberschwingungen der Stromversorgung werden vorwiegend durch asymmetrische Stromaufnahme in Schaltnetzteilen erzeugt und gelangen in das öffentliche Stromnetz. Nach EMV-Angaben dürfen sie festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten. Die Messung erfolgt über ein Koppelnetzwerk, das die Höhe der störenden Oberwellenanteile des Stromes am Netzeingang ermittelt. (Norm: EN 61000-3-2)

Bei Ein- und Ausschaltvorgängen erzeugen elektrische Geräte hohe Lastwechsel, die zu Spannungsschwankungen im Versorgungsnetz führen. Sie können bei angeschlossenen elektrischen Verbrauchern wie Lampen Flackern verursachen. Das EMV-Gesetz schreibt vor, dass die verursachten Spannungsschwankungen durch ein Gerät auf dem Netz einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten dürfen. (Norm EN 61000-3-3)