Dachzeile

Backdating: Steve Jobs erhält Vorladung von der SEC

Unbekannter dritter Zeuge geladen

Aktienoptionen geben üblicherweise einem Mitarbeiter das Recht, Aktien seiner Firma zu einem Zeitpunkt in der Zukunft zu dem Kurs zu erwerben, den die Papiere zum Zeitpunkt der Genehmigung der Optionen hatten. Steigt der Aktienkurs bis zur Zuteilung, kann der Mitarbeiter die Differenz als Gewinn einstreichen. Wird die Genehmigung des Pakets auf einen Tag mit besonders niedrigem Kurs rückdatiert, erhöht sich der mögliche Profit entsprechend.

In dem Verfahren gegen Heinen wurde dem Bericht zufolge am 16. August neben Heinen und Jobs noch eine dritte Person vorgeladen, deren Identität aber nicht bekannt ist. Heinens Anwälte und die SEC streiten außerdem darüber, wie viele Zeugen jede Seite für die Gerichtsverhandlungen laden darf. Die SEC will nur ein Dutzend für jede Seite zulassen, Heinens Anwälte würden gern 45 Personen in den Zeugenstand bitten, darunter aktuelle und frühere Verwaltungsräte von Apple. Hierüber soll ein US-Bundesrichter entscheiden.

Ein Termin für den Prozess ist noch nicht angesetzt. Die SEC hat den September 2008 vorgeschlagen, die Verteidigung wünscht sich einen späteren Termin im März 2009. (ComputerWoche/mja)