Always online: Hot Spots in Deutschland

Kostenpflichtige Hot-Spot-Nutzung

Wie auch bei herkömmlichen fest verdrahteten Netzen hängt es von der Konfiguration des Internet-Gateways ab, welche Dienste tatsächlich zu nutzen sind. Der Internet-Zugang ist in der Regel durch Firewalls abgesichert, die bestimmte Dienste explizit erlauben müssen. Aktuell beschränken sich die meisten Anbieter auf den Webzugang per Browser. Andere Dienste und Ports, etwa für das Empfangen und Versenden von E-Mail (POP und SMTP9 sowie FTP), werden kaum angeboten.

Betreiber der Hot Spots sind entweder die Hotels oder Flughäfen selbst oder - und das ist die Regel - ein Service-Dienstleister. Bekannte Hot-Spot-Betreiber sind derzeit die WLAN GmbH, Megabeam Deutschland GmbH, STSN und die Global AirNet AG.

Sie übernehmen die komplette technische Abwicklung: Die an den einzelnen Access Points des Hot Spots auflaufenden Datenströme werden über eine Festverbindung zum Funknetzbetreiber und von dort ins Internet geleitet. Zentrale Abrechnungsserver übernehmen Benutzerauthentifizierung, Budgetüberwachung und bieten dem Betreiber weit reichende Kontroll- und Steuermöglichkeiten.

So lassen sich bestimmte Bandbreiten reservieren, gruppenspezifische Netzwerkdienste freischalten und die Abrechnung für den Benutzer über Access Card, Kreditkarte oder Kundenkarte abwickeln. Über eine Schnittstelle zum Hotelreservierungs- und Abrechnungssystem können die Entgelte für die Hot-Spot-Nutzung direkt auf die Zimmerrechnung gebucht werden.

Firmen mit hohem Reiseaufkommen können aufgrund der zentralen Abrechnungsarchitektur auch individuelle Rahmenverträge abschließen. Die Anmeldung an den Hot Spots beispielsweise aller kooperierenden Hotels erfolgt mit einem persönlichen Zugangscode, die Abrechnung dann monatlich über das von allen Mitarbeitern verbrauchte Datenvolumen oder die Gesamtnutzungsdauer.