Abgemahnt wegen Tauschbörse: Nicht immer muss man zahlen

Vorbeugen: Filesharing-Software absichern

Dabei drehen sich sämtliche bisherigen Strafanzeigen und Abmahnungen um das Bereitstellen von Inhalten in Tauschbörsen, nicht um das Herunterladen. Vielen Anwendern ist aber nicht bekannt, dass sie bei einigen Tauschbörsen schon während des eigenen Downloads wieder Fragmente von Dateien im Upload weitergeben. Dies lässt sich bei vielen Tauschbörsen-Clients abstellen, indem Sie den Upload-Wert auf Null setzen. Je nach Client kann das aber zu einem ungünstigen Upload-Download-Verhältnis führen, so dass Sie auch keine Daten mehr von den Gegenstellen bekommen.

Grundsätzlich wäre es auch möglich, über einen Proxy-Server eine andere IP-Adresse zu nutzen. Services wie Findnot.com kosten allerdings mindestens 6,25 Euro im Monat, sofern man sich für zwei Jahre an den Anbieter bindet. Allerdings ist der Service nicht für alle Fälle geeignet, da der Datendurchsatz beeinträchtigt wird und so die Daten deutlich langsamer auf den Rechner gelangen.