Kismac is back: Wegen Hacker-Paragraf in die Schweiz umgezogen
Am Sonntag, den 12. August 2007, ist der so genannte Hacker-Paragraf in Kraft getreten. Dieser besagt, dass die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verbreitung, Beschaffung, Verkauf oder Zugänglichmachen von Programmen, mit denen man Passwörter oder andere gesicherte Daten ausspionieren kann, mit Haft bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Somit ist auch das Projekt Kismac davon betroffen. Die Open-Source-Sicherheitssuite für Mac OS X musste Deutschland verlassen. Auf Grund des Paragrafen 202c StGB hat das Projekt seinen SVN-Server in die Niederlande umgezogen. Die Wiki-Seite hostet team80 in der Schweiz und das Forum liegt auf einem Server in den USA. Weiterhin hat das Projekt einen Spiegel bei Google-Code.
TecChannel entschuldigt sich für den Verzicht jeglicher Links in dieser Nachricht. Aber auch das könnte als Beihilfe zur Beschaffung von illegalen Sicherheits-Tools ausgelegt werden. Den Wortlaut des "Einundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität" finden Sie hier . Sagen Sie uns Ihre Meinung zu §202c im TecCHANNEL-Blog.(jdo)
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