Yahoo siegt im Rechtsstreit gegen Frankreich

Yahoo muss sich nicht der einstweiligen Verfügung eines französischen Gerichts beugen und den Zugang zu Nazi-Material auf seiner Auktionsseite für französische Nutzer blockieren. Das entschied jetzt US-Bezirksrichter Jeremy Fogel.

Er entschied damit im Berufungsverfahren zu Gunsten von Yahoo. Das Urteil des Richters könnte weit reichende Folgen haben. Schließlich besagt es, dass ausländische Gerichte einem US-Internet-Anbieter keine Vorschriften über den Inhalt seines Angebots machen kann. Wie es hieß, sei für Webinhalte von US-Firmen ausschließlich US-Recht bindend. Im konkreten Yahoo-Fall verletzten die französischen Gesetze das amerikanische Recht auf Meinungsfreiheit.

Hintergrund ist die einstweilige Verfügung eines Pariser Gerichts vom November 2000, wonach Yahoo den Zugang zu Nazi-Material auf seiner amerikanischen Auktionsseite für französische Nutzer blockieren muss. Andernfalls sollte Yahoo nach Ablauf einer dreimonatigen Frist täglich rund 30.000 Mark Strafe zahlen. Yahoo nahm die Angebote von Nazi-Material daraufhin im Januar aus dem Angebot seiner Internet-Auktionen (wir berichteten). Das Unternehmen legte aber Berufung gegen das Urteil ein - mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte. (jma)