Yahoo siegt im Rechtsstreit gegen Frankreich
Er entschied damit im Berufungsverfahren zu Gunsten von Yahoo. Das Urteil des Richters könnte weit reichende Folgen haben. Schließlich besagt es, dass ausländische Gerichte einem US-Internet-Anbieter keine Vorschriften über den Inhalt seines Angebots machen kann. Wie es hieß, sei für Webinhalte von US-Firmen ausschließlich US-Recht bindend. Im konkreten Yahoo-Fall verletzten die französischen Gesetze das amerikanische Recht auf Meinungsfreiheit.
Hintergrund ist die einstweilige Verfügung eines Pariser Gerichts vom November 2000, wonach Yahoo den Zugang zu Nazi-Material auf seiner amerikanischen Auktionsseite für französische Nutzer blockieren muss. Andernfalls sollte Yahoo nach Ablauf einer dreimonatigen Frist täglich rund 30.000 Mark Strafe zahlen. Yahoo nahm die Angebote von Nazi-Material daraufhin im Januar aus dem Angebot seiner Internet-Auktionen (wir berichteten). Das Unternehmen legte aber Berufung gegen das Urteil ein - mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte. (jma)