Wie beweiskräftig sind elektronische Dokumente?

In zwölf simulierten Gerichtsverfahren werden demnächst elektronische Dokumente von Juristen auf ihren Beweiswert geprüft. Sofern die von der Forschungsgruppe TransiDoc gefundenen Lösungen zur beweiskräftigen Signatur diesen Praxistest bestehen, könnten die simulierten Verfahren eine Wende an deutschen Gerichten einläuten. Denn hier spielen elektronische Dokumente bislang so gut wie keine Rolle.

„Bei der Transformation der elektronischen Dokumente - etwa von Word in PDF - geht die elektronische Signatur verloren und damit die Prüfbarkeit des Dokuments hinsichtlich seiner Unverfälschtheit und Herkunft. Damit verliert das Dokument auch seine ursprüngliche Beweiskraft vor Gericht. Die Transformation stellt ein Grundlagenproblem des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Verwaltung dar“, so Professor Alexander Roßnagel. Er leitet mit dem Projekt „TransiDoc – Rechtssichere Transformation signierter Dokumente“ an der Universität Kassel den rechtswissenschaftlichen Teil des komplexen Forschungsvorhabens.

Eine Transformation von Dokumenten wird beispielsweise erforderlich, wenn die Lesbarkeit des elektronischen Dokuments trotz vielfachen Versionswechsels sichergestellt werden muss. Weitere Gründe sind, wenn das Dokument in ein elektronisches Archiv eingestellt oder eine Papierurkunde in ein elektronisches Dokument umgewandelt werden soll. Da die Zahl der Datenformate stetig ansteigt, ist die Rechtssicherheit in diesem Bereich zunehmend gefährdet. Beispielsweise benutzen Architekten über hundert verschiedene elektronische Formate für ihre Pläne. Baubehörden können aber nur zwei oder drei Formate verarbeiten, sodass die Dokumente beim Eingang in der Behörde transformiert werden müssen.

TransiDoc untersucht seit zwei Jahren Lösungen für Transformationsprobleme. Beispiele sind die Digitalisierung von Patientenakten oder die elektronische Antragsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung. Leitgedanke ist dabei die Entwicklung eines „Transformationssiegels“ für elektronische Daten. Anhand dieses Siegels sollen später Gutachter wie bei einer Beglaubigung genau nachvollziehen können, was, wann und wie mit dem Dokument geschah. (Detlef Scholz)

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