Das Urheberrecht und Homepage-Design

Urheberrecht: Wem gehören die Bilder auf Ihrer Seite?

Ein realer Fall

Dass dies keine bloße Panikmache ist, belegt folgender Fall aus dem Jahr 2003: Eine Unternehmensberatung hatte einer kleinen Agentur den Auftrag erteilt, ihre Website einzurichten. Das Consulting-Unternehmen gab Struktur und Inhalte vor, Layouts und Visualisierungen gestaltete der Lieferant.

Fünf Jahre später erhielt der Auftraggeber eine Rechnung über rund 1400 Euro - gestellt von einem großen, seit Jahren börsennotierten Unternehmen. Das hatte auf der Website der Unternehmensberatung ein Bild entdeckt, für das es die Rechte besaß, und deshalb Lizenzgebühren erhoben. Die Forderung lautete auf Nachweis der Bildlizenz oder Zahlung der Rechnung. Eine Bildlizenz hatte die Unternehmensberatung aber nicht, und die Agentur, die den Auftrag seinerzeit erhalten hatte, war unterdessen vom Markt verschwunden.

Der geschilderte Fall ist Normalität. Vermutlich gibt es heute mehr Unternehmen, die auf ihrer Website Bilder ohne Lizenz verwenden, als solche, die jedem Bild den Erwerb der Lizenz zuordnen und das auch nachweisen können. Das liegt unter anderem daran, dass viele Unternehmen eine Agentur damit beauftragen, ihren Web-Auftritt zu erstellen.

Stellen Sie sich vor: Sie haben eine Agentur einen Web-Auftritt entwickeln lassen, der eine ganze Reihe von Fotos enthält. Eines Tages flattert Ihnen eine Nachforderung von 45.000 Euro für 30 Bilder ins Haus. Wie sich herausstellt, ist die Forderung rechtmäßig. Nun werden Sie versuchen, die geforderte Summe von der Agentur zurückzuholen.

Es ist aber keineswegs sicher, dass die Agentur für den Schaden einzustehen hat. Und falls doch: Was, wenn sie nicht mehr existiert oder zahlungsunfähig ist? In diesem Fall bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, allenfalls können Sie mit dem Lizenzgeber einen Vergleich verhandeln. So oder so kosten Management und Lösung dieses Problems viel Zeit und Geld. Um eine Zahlung kommen Sie übrigens auch dann nicht herum, wenn Sie Ihren Web-Auftritt sofort abschalten!

Der juristische Hintergrund

Hinsichtlich der Nutzung fremden Bildmaterials unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechten. Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, in diesem Fall beim Fotografen (mehr zum neuen Urheberrecht unter "Auf einen Blick:"). Die Nutzungs- und Verwertungsrechte kann er allerdings verkaufen.

Ein Unternehmen, das einen Web-Auftritt betreibt, übernimmt die Verantwortung für die dort veröffentlichten Inhalte. Das gilt auch für den Fall, dass es den Web-Auftritt "outsourct". Was bedeutet das konkret für den Fall einer Lizenzforderung für ein verwendetes Bild?