Strato muss wegen Abschaltung zahlen

Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin hat einem Kunden der Strato AG in einem Verfahren Schadenersatz zugesprochen. Grund: Dem Kunden entgingen Gewinne, da sein Online-Shop zeitweise nicht zu erreichen war.

Wie die PC Welt berichtet, hat der Kunde über das Premium-NT-Paket von Strato einen Online-Shop betrieben. Im Dezember 2000 kam es zu mehreren Ausfällen, während derer der Online-Shop im Internet nicht erreichbar war. Grund für Abschaltung des Online-Shops waren laut Strato viele und zu langsame Abfragen durch den Betreiber des Online-Shops, die zu einer Überlastung der Server führten. Daher erfolgte im Interesse anderer Strato-Kunden eine Abschaltung des Online-Shops, argumentierte Strato.

Der Betreiber des Online-Shops wollte sich das nicht gefallen lassen und ging vor Gericht. Er verlangte, dass Strato für die entgangenen Gewinne während der Tage, in denen der Online-Shop nicht erreichbar war, Schadenersatz zu zahlen habe.

In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil gab das Amtsgericht Charlottenburg jetzt dem Kläger im Wesentlichen Recht. Der Webhosting-Vertrag zwischen dem Kläger und Strato sei nach dem Mietrecht zu beurteilen. Demnach kann der Mieter vom Vermieter Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, "wenn ein Mangel der Mietsache schon bei Vertragsschluss vorhanden ist oder ein solcher Mangel später wegen eines Umstandes entsteht, den der Vermieter zu vertreten hat, oder der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kommt", so das Amtsgericht.

Ein nicht erreichbarer, gehosteter Inhalt stellt nach Ansicht des Amtsgerichts einen Mangel der Mietsache dar. Die Strato AG habe ihre Pflicht verletzt, für ausreichende Kapazitäten zu sorgen. Deshalb müsse sie dem Kläger den entstandenen Schaden ersetzen. Strato kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen. (PC Welt/uba)