Unternehmen spricht von Impulsen für den HD-Markt

SlySoft knackt Blu-ray-Kopierschutz

Das karibische Softwarehaus SlySoft hat in der Vorwoche vermeldet, dass mit Version 6.4 seiner Software AnyDVD der bei Blu-ray eingesetzte Kopierschutz BD+ umgangen werden könne.

Dabei wurde dieser als praktisch unknackbar gehandelt und galt als einer der Vorteile der Blu-ray-Disk gegenüber der HD-DVD. Der BD+-Kopierschutz ist im Prinzip eine virtuelle Maschine im Blu-ray-Player, die ausführbare Programme auf den Blu-ray-Datenträgern ermöglicht. Im HD-Formatkrieg dürfte das System insofern eine Rolle gespielt haben, als dass das Advanced Access Content System, das bei der HD-DVD zum Einsatz kam, schon seit längerem als relativ leicht zu umgehen galt. Der Blu-ray-Kopierschutz hingegen wurde als eigentlich nicht zu umgehen gehandelt. "BD+ wird wahrscheinlich auf zehn Jahre nicht geknackt", prognostizierte Richard Doherty, Direktor des Marktforschungsunternehmens The Envisioneering Group, im Juli 2007. Kritiker sahen diese Prognose als überzogen und darin eine Herausforderung an Hacker.

SlySoft brüstet sich jetzt, Dohertys Einschätzung nach nur acht Monaten falsifiziert zu haben. Dabei sei das Unternehmen sogar relativ langsam gewesen. SlySoft habe die neue AnyDVD-Version schon im Dezember 2007 veröffentlichen wollen, doch aus strategischen Gründen beschlossen, erst das Ergebnis des HD-Formatkriegs abzuwarten. "Wir sind sicher, dass die Veröffentlichung dem HD-Markt neue Impulse geben wird", gibt nun SlySoft-CEO Giancarlo Bettini an. Für Blu-ray könne von Vorteil sein, dass Kunden jetzt wüssten, dass das Anfertigen von Sicherheitskopien möglich ist. Andererseits könnten Filmstudios oder Toshiba dem Formatkrieg-Verlierer eine Verschnaufpause gönnen. "HD-DVD verdient sicherlich eine zweite Chance", meint Bettini und verweist auf einen in den letzten Monaten hohen Hardware-Marktanteil.

Obgleich SlySoft selbst AnyDVD 6.4 als Werkzeug zum Anfertigen von Sicherheitskopien darstellt, gilt die Software auch als geeignetes Mittel zur Herstellung illegaler Raubkopien. In Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten darf die Software weder beworben noch verkauft werden. Auch eine Verlinkung zur Produkt- oder Herstellerwebseite ist gerichtlichen Urteilen gegen den Heise-Verlag zufolge nicht zulässig. (pte/hal)