SCO Group muss 10.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Darin wird der SCO untersagt zu behaupten, dass "die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhalte." Das Gericht wirft der SCO Group GmbH nun "fahrlässiges Verhalten" beim Betrieb ihrer Firmen-Homepage vor, berichtet die ComputerPartner.
Auf der war auch noch nach der erwirken einstweiligen Verfügung zu lesen, dass "Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Schutzverletzungen des geistiges Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können." Das Münchner Landgericht betrachtet dies als "massive geschäftsschädigende Äußerungen", die einen "äußerst sensiblen Bereich" betreffen. Es könne nicht angehen, mit unbewiesenen Behauptungen auf Kosten Dritter ein Geschäft mit der Angst zu machen.
Die SCO Group GmbH muss nun 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen, ansonsten droht Geschäftsführer Hans Bayer eine Ordnungshaft von zehn Tagen. (ComputerPartner/ala)
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