Mobile Device Management und ByoD

Rechtliche Aspekte bei der Nutzung mobiler Endgeräte in Firmen

Fazit: Frühzeitig angehen und nicht aussitzen

Anders als "Mode-Themen" bringt der inflationäre Einsatz mobiler Geräte tatsächlich rechtliche Probleme mit sich, die sich durch eine saubere technische und vertragliche Gestaltung lösen lassen. Dabei gilt die dringende Empfehlung, das Thema möglichst frühzeitig anzugehen. Der in der Praxis häufig angetroffene, stillschweigend geduldete Wildwuchs führt nicht nur technisch sondern auch rechtlich zu Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber kann ein Verhalten seiner Mitarbeiter, dass er über einen längeren Zeitraum geduldet hat, nicht ohne Weiteres und ohne Zustimmung der Arbeitnehmer über Nacht sanktionieren. Je länger der Zustand stillschweigender Hinnahme andauert, desto schwieriger ist es, einen geordneten Rechtsrahmen für die Nutzung mobiler Geräte um- und durchzusetzen.

Den Kern einer umfassenden und sicheren Mobility-Lösung im Unternehmen bildet stets die technische Seite. Hier bieten geeignete Softwaretools und sachkundige Beratung Hilfe. Die rechtliche Umsetzung ist in der Regel weit weniger komplex, als es den Anschein haben mag. In Unternehmen mit Betriebsrat genügt in der Regel eine Betriebsvereinbarung. Bei nichtbestimmten Unternehmen ist es eine Frage des Einzelfalls, ob eine Vereinbarung mit jedem Mitarbeiter getroffen werden muss oder eine unternehmensweite Policy ausreicht.

Eine rechtlich wie technisch saubere Organisation der im Unternehmen genutzten Mobile Devices ist auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten unumgänglich. Geraten Daten von einem mobilen Gerät in falsche Hände, so wird es bei der Frage der Haftung für den hierdurch entstandenen Schaden entscheidend darauf ankommen, ob das Unternehmen die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" beachtet hat, insbesondere so organisiert war, dass bei normalen Verlauf der Dinge ein Schaden ausgeschlossen werden kann. (mje)

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unserer Schwesterpublikation Computerwoche.