Recht: Schutz von geistigem Eigentum

Mangelnder Schutz der eigenen Rechte kann teuer werden und schlimmstenfalls die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Vor allem dann, wenn sich die Konkurrenz am Ideen-Pool und Know-how kostenlos bedient.

Das deutsche Rechtssystem sieht zum Schutz des wirtschaftlichen Wertes geistiger Leistungen, je nach ihrer Art, verschiedene Möglichkeiten vor. Das Schutzrecht, das heranzuziehen ist, richtet sich dabei nach dem jeweiligen Gegenstand, dem Produkt oder der Idee, die es zu schützen gilt.

I. Schutz durch das Patentgesetz

Einen Schutz durch das Patentgesetz können nur technische Erfindungen erlangen. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei einer Erfindung um eine Anleitung zum technischen Handeln, mit der ein technisches Problem (auch Aufgabe genannt) gelöst wird. Dabei gehört das technische Problem selbst nicht zur Erfindung.

Innerhalb der Erfindung wird in zwei Kategorien unterteilt:

  • Die erste Kategorie ist das Erzeugnis. Eine Erzeugniserfindung gibt den Aufbau einer Vorrichtung, zum Beispiel einer Maschine, eines Stoffes, etwa eines chemischen Stoffes, eines Arzneimittels, einer Anordnung, beispielsweise einer elektrischen Schaltung an.

  • Die zweite Kategorie betrifft das Verfahren; eine Verfahrenserfindung kann einem Herstellungsverfahren, zum Beispiel ein Verfahren zur Herstellung eines chemischen Stoffes, oder ein Arbeitsverfahren, etwa die Arbeitsweise eines Rechners (Softwareerfindung), sein. Bei Letzterem muss aber tatsächlich durch das Programm die Arbeitsweise des Rechners verändert beziehungsweise erneuert werden.