Reality Check: IEEE-802.11-WLANs

Neu: 802.11a vs. 802.11h

802.11a stellt jedoch weder Dynamic Frequency Selection noch Transmit Power Control zur Verfügung. Nach der entsprechenden Frequenznutzungsverordung der RegTP (Vfg35/2002 vom 13.11.2002) bleibt es damit auf eine Sendeleistung von 30 mW beschränkt.

802.11h dagegen ergänzt 11a um DFS und TPC, was eine Sendeleistung von 200 mW erlauben würde. Noch ist 11h jedoch kein Standard, sondern liegt bislang nur als Entwurf vor. Zudem resultiert aus Vfg35/2002 eine weitere gravierende Einschränkung: Für den Outdoor-Betrieb sieht die Verordnung ausschließlich den Frequenzbereich von 5470 bis 5725 MHz vor. Den deckt 802.11a/h aber gar nicht ab - die Technologie bleibt also im Gegensatz zu 11b/g vorerst auf die Nutzung innerhalb von Gebäuden begrenzt.

Daran ändert - zumindest für Deutschland - auch eine Frequenzharmonisierung nichts, die Vertreter der EU und der US-Regierung Anfang Juli 2003 auf der "World Radio Communication Conference" in Genf getroffen haben. Danach sollen künftig international zwei einheitliche, 455 MHz breite Frequenzbänder für WLANs zur Verfügung stehen: von 5150 bis 5350 Megahertz und von 5470 bis 5725 Megahertz. Genau diesen Bereich hat RegTP aber in Vfg35/2002 ohnehin bereits zur Nutzung ausgewiesen.