Neues TK-Gesetz: Überwachung inbegriffen

Eigene Rechnungsstellung

Eine ganze Reihe von Paragraphen regelt die Ansprüche der Wettbewerber auf Leistungen des marktmächtigen Unternehmens, sprich der Telekom. Dem Ex-Monopolisten ist es allerdings gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf viele für ihn missliebige Regelungen abzuschwächen. Ein Beispiel dafür sind Basisdienste wie das Inkassoverfahren, das von der Telekom bislang für Wettbewerber angeboten werden musste. Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, wurde aus dem Muss der Bereitstellung des Inkassodienstes seitens der Telekom flugs eine Kann-Option. War die Telekom bislang verpflichtet, Rechnungsstellung und Zahlungseinzug für andere Unternehmen zu leisten, ist sie nach dem Entwurf nun nicht mehr dazu genötigt.

Diese Regelung wirft neue Rechtsfragen auf und stößt bei Call-by-Call-Anbietern auf heftige Kritik. Für viele von ihnen könnte dies das Aus bedeuten, denn die eigene Abrechnung von Kleinstbeträgen ist wirtschaftlich kaum lohnenswert. Allerdings kann die Reg TP hier regulierend eingreifen und die Telekom zwingen, Rechnungsdienstleistungen anzubieten, sollte ein funktionsfähiger Endkunden-Wettbewerb behindert werden. Dass die Telekom von der Kann-Option Gebrauch macht ist angesichts dieses drohenden Damoklesschwertes deshalb eher unwahrscheinlich. Trotzdem werden für Call-by-Call-Anbieter die Rahmenbedingungen eher unsicherer als sicherer.