Moorhuhn - ein Fall für Arbeitsgericht und Staatsanwalt?

Fazit

Egal ob Moorhühner oder andere Spiele mit Cheftaste - das Spielen am Arbeitsplatz ist mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Der Arbeitnehmer muss nicht nur mit einer außerordentlichen Kündigung, sondern unter Umständen auch mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs rechnen. fkh)

Über den Autor:

Rainer Wertenauer ist Rechtsanwalt in München und im Internet unter www.onlinekanzlei.de erreichbar.