Kreditkarte und Internet

Kauf per Internet

Derzeit erfolgen die meisten Kreditkartenzahlungen im Internet über die einfache Angabe von Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Namen des Besitzers. Also alles Angaben, die nicht der Geheimhaltung unterliegen.

Fordert nun ein Verkäufer unter Angabe dieser Informationen die Bank auf, ihm einen bestimmten Betrag auszuzahlen, führt die Bank diesen Auftrag im Allgemeinen auch durch. Schließlich will man ja seinen Kunden nicht verärgern und Geschäftsvorgänge behindern. Wenn nun jemand diese Angaben missbraucht und auf Kosten des nichts ahnenden Kreditkartenbesitzers Zahlungen veranlasst, kommt die Bank und nicht der Besitzer in Schwierigkeiten:

Die Bank hat nämlich keine rechtlich gültige Weisung zur Zahlung erhalten, da die Legitimation weder durch eine Unterschrift noch durch eine Geheimzahl erfolgt ist. Also muss die Bank das unrechtmäßig eingezogene Geld zurückzahlen. Die Bank kann auch nicht argumentieren, dass der Kunde nicht sorgsam mit seinen Daten umgegangen ist: Denn die verwendeten Daten sind nicht geheim, weil sie jedem Händler bekannt sind, bei dem die Kreditkarte jemals benutzt wurde.