Fritzbox: Kindersicherung einrichten

Zeit und Umfang des Online-Zugangs sind in vielen Familien ein Streitthema. Die exzessive Internetnutzung lässt sich aber einfach im Router verhindern.
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Vorkenntnisse:
Funktioniert mit: Fritz!Box
Foto: chanpipat_shutterstock

01Neues Zugangsprofil einrichten

Hersteller AVM hat seinen Fritzboxen als technisches Hilfsmittel eine Kindersicherung spendiert, die über Zugangsprofile funktioniert. Um sie einzurichten, führen Sie die im Folgenden beschriebenen Schritte durch. Diese beziehen sich auf eine Fritzbox 6591 Cable, sollten sich aber sinngemäß auf alle modernen AVM-Router übertragen lassen.

Rufen Sie als Erstes die Benutzeroberfläche der Fritzbox auf und melden sich mit Ihren Zugangsdaten an. Dann navigieren Sie über die linke Seitenleiste zu Internet / Filter.

Wechseln Sie nun zum Tab Zugangsprofile. Darunter sind die in der Box standardmäßig angelegten Gruppen (Gast, Standard und Unbeschränkt) samt ihren Berechtigungen aufgeführt. Für die Kindersicherung empfiehlt sich ein separates Profil. Um es zu erstellen, klicken Sie auf den Button Neues Zugangsprofil.

Auf der folgenden Seite können Sie eine Vielzahl verschiedener Optionen einstellen. Am besten, Sie arbeiten sich sukzessive durch die Liste. Sollten Sie etwas vergessen haben, können Sie die Konfiguration aber auch später noch anpassen. Vergeben Sie zunächst im Eingabefeld Name eine Bezeichnung für die User oder die Gruppe, für die Sie die Internetnutzung beschränken wollen. Direkt darunter befinden sich Radio Buttons, um den Zeitraum und das Zeitbudget festzulegen. Wenn Sie hierfür eingeschränkt aktivieren, lässt sich anschließend regeln, zu welchen Zeiten und wie lange die Internetnutzung möglich sein soll. Denkbar ist zum Beispiel eine längere Nutzung am Wochenende.

Viele Anwender haben den Gastzugang der Fritzbox aktiviert. Damit ein eingeschränktes Profil sich nicht auf diesem Weg an der Kindersperre vorbeimogeln kann, sollten Sie in die Checkbox Nutzung des Gastzugangs gesperrt ein Häkchen setzen.

02Internetseiten filtern

Wenn Sie auch den Zugriff auf Webseiten limitieren wollen, aktivieren Sie die Option Internetseiten filtern. Sie können entweder bestimmte Seiten erlauben (Whitelisting) oder sperren (Blacklisting). Die dazugehörigen Listen lassen sich an dieser Stelle nicht erstellen, das geschieht in einem späteren Schritt.

Am Ende der Dialogseite zum Anlegen eines neuen Zugangsprofils sehen Sie den Abschnitt Zugeordnete Netzwerkgeräte. Wählen Sie per Checkbox alle Geräte aus, für die die Kindersicherung gelten soll und übernehmen Ihre Angaben mit einem Klick auf den OK-Button. Die Zuordnung von Profil und Geräten können Sie auch über das Menü Internet / Filter auf dem Tab Kindersicherung vornehmen.

Wenn Sie sich für das Filtern bestimmter Internetseiten entschieden haben, müssen Sie noch die dazugehörige Blacklist beziehungsweise Whitelist erstellen. Hierzu wechseln Sie zur Registerkarte Listen. Klicken Sie nun neben der jeweils benötigten Liste auf den Bearbeiten-Link. Anschließend tragen Sie die entsprechenden URLs ein, aber ohne Präfix wie http, https oder www. Falls Sie dennoch ein Präfix verwenden, werden diese Einträge von der Fritzbox ignoriert.

Jede der beiden Listen kann maximal 500 URLs enthalten. Als Trennzeichen zwischen den einzelnen Einträgen können Sie ein oder mehrere Leerzeichen oder - der besseren Übersicht halber zu empfehlen - einen Zeilenumbruch setzen.

Nach einem Klick auf den Übernehmen-Button sind die Filterlisten eingerichtet. Diese gelten ab sofort für alle Zugangsprofile, für die Sie beim vorherigen Erstellen des Profils die Option Internetseiten filtern und die White- beziehungsweise Blacklist aktiviert haben.

Welche Einschränkungen für ein Gerät gelten, können Sie übrigens sehr leicht feststellen. Rufen Sie einfach auf dem Gerät die Seite fritz.box auf.

Einen Punkt sollten Sie allerdings bedenken: Sie schränken mit der beschriebenen Methode nur Geräte ein, die über Ihr heimisches (W)LAN eine Internetverbindung herstellen. Falls Ihr Kind dazu die mobile Datenverbindung etwa des Smartphones nutzt, greift die Sperre nicht, und es sind gesonderte Maßnahmen auf dem Mobilgerät erforderlich. (ad)