Kein Scherz: 1&1 führt Zwangsumleitung auf Werbeseite bei DSL-Zugängen ein

UPDATE: Reaktionen der Provider

Beim Provider 1&1 sieht man das Problem eher locker. Jeder könne das Portal ja deaktivieren, wenn er es nicht wolle, so der Tenor der Presseabteilung. In den AGBs des Anbieters heißt es unter Punkt 2.6: " 1&1 ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite, das 1&1 Portal einzustellen". Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so Ingrun Senft, Pressereferentin bei 1&1.

Anders bei der 1&1-Tochter GMX. Dort ist ein derartiges Portal nicht geplant, teilt die Presseabteilung auf Anfrage von tecCHANNEL.de mit. Die Provider Freenet und Web.de wurden ebenfalls befragt, eine Antwort steht aber noch aus. (ala/mja)