Infineon gegen Rambus auf Siegeskurs

Infineon hat im Patentstreit mit Rambus einen wichtigen Etappensieg errungen. Der zuständige US-Bezirksrichter Robert Payne wies fast alle von Rambus vorgebrachten Anklagepunkte als irrelevant zurück.

Von ursprünglich 57 Anklagepunkten blieben nur noch drei übrig. Rambus konnte demnach in 54 Fällen nicht nachweisen, dass Infineon die umstrittenen SDRAM- und DDR-SDRAM-Patente von Rambus verletzt habe. Das Unternehmen warf Infineon vor, bei diesen Speichertechniken einen Multiplex-Datenbus einzusetzen, den Rambus patentiert habe. Experten hatten aber nachgewiesen, dass dies im Fall Infineon nicht zutrifft.

Der US-Richter sah lediglich in drei Punkten Anzeichen dafür, dass Infineon die Patente 5,953,263 und 6,034,918 von Rambus verletzt habe. Ob die verbliebenen Forderungen allerdings ausreichen, um den Prozess fortzusetzen, will das Gericht am morgigen Donnerstag entscheiden, nachdem die Anwälte beider Parteien ihre Sicht der Dinge erläutert haben. Eines steht aber nach Meinung des Richters schon jetzt fest: Infineon hat die Patente nicht vorsätzlich verletzt. Es könne demnach zwar sein, dass Infineon 1990/91 (damals noch Siemens-Halbleiter) technische Details übernommen habe, die Rambus 1999 beziehungsweise 2000 patentieren ließ. Doch der lange Zeitraum von fast 10 Jahren spricht dem Richter zufolge gegen einen Vorsatz.

Wie berichtet, hatte Rambus Infineon bezichtigt, seine patentierte SDRAM-Technologie unlizenziert zu verwenden. Das kalifornische Unternehmen beansprucht die Patente für SDRAM- und DDR-DRAM-Speicher für sich. Bisher erkennen acht Speicherhersteller diese Technologien als das geistige Eigentum von Rambus an und sind bereit, Lizenzgebühren an den kalifornischen Hersteller zu zahlen. Rambus stellt selbst keine Produkte her, hält nach eigenen Angaben aber weltweit 95 Patente, von deren Lizenzgebühren die Firma lebt.

Einzig Infineon sowie Hyundai und Micron kämpfen derzeit noch vor Gericht gegen Rambus. Wie berichtet, werfen Hyundai und Micron Rambus vor, sich auf ungültige Patente zu berufen. Das kalifornische Unternehmen deklariere demnach die Technologien von SDRAM und DDR-Speichern als sein geistiges Eigentum. Das Standardisierungsgremium JEDEC habe diese Techniken jedoch längst zu öffentlichen Standards erklärt, argumentieren die beiden Unternehmen. Daher dürfe Rambus dafür auch keine Lizenzgebühren verlangen. Die Verhandlung in diesem Fall wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der Ausgang des Verfahrens zwischen Infineon und Rambus wird mit großer Spannung erwartet. Sollte Rambus Recht bekommen, ist auch die Entscheidung für die Auseinandersetzungen mit Hyundai und Micron vorgezeichnet. Im Moment sieht es jedoch so aus, als würde Rambus den Kürzeren ziehen.

Details, Tests und Grundlagen zu RDRAM, SDRAM und DDR-SDRAM finden Sie in der Rubrik Hardware/Speichertechnik. (jma)