Handy-Branding: Gericht verurteilt T-Mobile

Wie die Stiftung Warentest berichtet, hat erstmals ein Gericht ein Mobilfunkunternehmen wegen des Brandings eines Handys verurteilt. Demnach muss T-Mobile einem Kunden den Kaufpreis für ein in der Programmierung verändertes Siemens-A60-Handy erstatten.

Der Mann hatte das Mobiltelefon samt Guthabenkarte für seine Tochter für 79,95 Euro gekauft. Schon bei der ersten Benutzung gab es Ärger, berichtet Stiftung Warentest: Beim Druck auf die Taste links unterhalb des Displays baute das Handy sofort eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet auf. Eigentlich lässt sich die Funktion der Taste bei Siemens-A60-Handys frei wählen. Nicht so bei dem Handy aus dem T-Punkt-Laden. Das ist ein Mangel, urteilte jetzt das Amtsgericht Potsdam. T-Mobile muss den Kaufpreis erstatten.

In die Entscheidung (Amtsgericht Potsdam, Aktenzeichen: 34 C 563/04) eingeflossen ist dabei, dass in der T-Mobile-Werbung kein Hinweis auf die geänderte Programmierung gegeben wurde. Auf den Werbeabbildungen ist ein Siemens-A60-Handy abgebildet, bei dem die Steuertaste laut Display-Anzeige mit der Funktion "Neue SMS" belegt ist. Beim XtraPac Siemens A60 aus dem T-Punkt-Laden war die Taste dann fest auf den kostenpflichtigen Internet-Zugang programmiert. In der Bedienungsanleitung ist dagegen beschrieben, wie t-zone mit einem Original-Siemens-A60 zu erreichen ist.

Daraus einen Präzedenzfall für das Handy-Branding abzuleiten, dürfte allerdings schwer fallen. Wird die Veränderung der Programmierung in der Werbung und den Produktinformationen ausdrücklich klargestellt, müssen Käufer sich mit ihrem Branding-Handy arrangieren, schreibt Stiftung Warentest. Auch Käufer von gebrandeten Handys mit gegenüber dem Original veränderter Typenbezeichnung haben demnach kaum Aussichten. (uba)

tecCHANNEL Preisvergleich & Shop

Produkte

Info-Link

Handys

Preise und Händler