Erneute Schlappe für die RIAA

Ein US-Berufungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die Musikindustrie nicht unter Berufung auf das Gesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) Internet Service Provider zwingen kann, die Namen von Kunden herauszugeben, die urheberrechtlich geschützte Musik über das Netz getauscht haben.

Der US Circuit of Appeals for the Eighth Circuit in St. Louis hat gestern als zweites US-amerikanisches Berufungsgericht gegen die RIAA entschieden. Das neue Urteil bestätigt ein ähnliches Urteil aus dem US-Bundesstaat Washington vom Dezember 2003.

Aktuell entschied das Gericht aus Missouri, der ISP Charter Communications sei nicht dafür verantwortlich, dass 93 seiner Kunden angeblich rund 100.000 Songs über das Internet vertrieben hatten. Weiterhin hätte Charter deswegen nicht dazu verdonnert werden dürfen, die Beschuldigten zu identifizieren.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) will trotzdem wie schon in der Vergangenheit weiter Leute vor den Kadi zerren, die illegal Musik tauschen. "Wir lassen in unseren Bemühungen keinen Deut nach", drohte Verbandssprecher Jonathan Lamy. (Thomas Cloer)

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