Website-Konzeption Teil 4

Ergonomie- und Usability-Normen für die Website-Erstellung

ISO/IEC 9126, 7 DIN ISO/IEC 12119, ISO 9000/9001 und Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)/Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die Norm ISO/IEC 9126 legt Kriterien für die Messung von Softwarequalität fest. Softwarequalität definiert sie als die Eignung, die Aufgaben zu erfüllen, für die sie erstellt wurde. Die Qualitätskriterien sind:

  • Funktionalität: Die Anwendung muss technisch die Aufgaben angemessen und richtig erledigen.

  • Zuverlässigkeit: Es sollen keine technischen Fehler auftreten, Benutzungsfehler sollen toleriert werden und leicht korrigierbar sein.

  • Verwendbarkeit: Das System soll leicht verständlich und erlernbar sein.

  • Effizienz: Die Aufgaben sollen angemessen schnell und mit möglichst wenig Verbrauch von Rechenzeit und Speicherplatz durchgeführt werden.

  • Pflegbarkeit: Die Anwendung muss gut dokumentiert und im Ablauf leicht nachvollziehbar sein und muss sich problemlos ändern lassen.

  • Portierbarkeit: Es soll möglich sein, das System an andere Gegebenheiten anzupassen und es gegebenenfalls auch zu ersetzen.

DIN ISO/IEC 12119 beschreibt Kriterien zur Softwarequalität, die vor allem Produktbeschreibung, Dokumentation und Prüfverfahren betreffen. Sie bezieht sich auf Software, die ausgeliefert bzw. verkauft wird, und ist für Websites weniger wichtig.

Die bekannten Normen ISO 9000 und 9001 für Qualitätsmanagement sind für Software und insbesondere Websites nicht besonders relevant (das meint auch DATech – Deutsche Akkreditierungsstelle Technik e.V.). Sie beschreiben Vorgehensweisen für Organisationen, die durch eine Strukturierung ihrer Arbeitsprozesse die Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen sicherstellen wollen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichten alle Behörden, barrierefreie Anwendungen für Mitarbeiter und Bürger einzusetzen. Dadurch soll Menschen mit Behinderungen der Zugang zu und die Arbeit bei öffentlichen Stellen ermöglicht werden.